Fachanwalt für Erbrecht. Spezialist für Internationales Erbrecht

Herr Jan-Hendrik Frank ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht. Er ist Partner der Kanzlei WF Frank & Partner Rechtsanwälte und kooperiert eng mit anderen Kanzleien des WF Netzwerks. Er ist einer der wenigen (etwa 10 %) der Juristen, welche beide Staatsexamina mit großem Prädikat absolviert haben. Er ist Mitbegründer und Präsident des Vereins "Erben International e.V.". Neben der Beratung am Hauptsitz der Kanzlei in Berlin bietet er auf Anfrage auch in den Niederlassungen in München und Hamburg oder telefonische Beratung an. 

Sprachen

Deutsch, Englisch, Französisch, Spanisch

Leistungen

Nachlassplanung

Herr Frank unterstützt deutsche und ausländische Personen bei der optimalen Nachfolgelösung. Dabei werden z.B. als Instrumente verwendet 

  • Testament,
  • Testamentsersatzgeschäfte, z.B. Bankkonten mit Begünstigungen auf den Tod,
  • Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung,
  • Trusts und
  • Gesellschaften (z.B. Familienpool).

Gerne arbeiten wir dabei mit dem Anwalt, Notar, Steuerberater oder finanziellem Berater (financial planner) Ihres Vertrauens zusammen.

Nachlassabwicklung und Teilung des Nachlasses

Auch in nicht-streitigen Angelegenheiten ist Herr Frank tätig. Seine Leistungen umfassen z.B. 

  • Vertretung im Verfahren zur Erteilung eines Erbscheins, Testamentsvollstreckerzeugnisses oder Europäischen Nachlasszeugnisses - insbesondere bei Anwendbarkeit ausländischen Rechts (z.B. Fremdrechtserbschein),
  • Vertretung bei der Grundbuchberichtigung und Berichtigung des Handelsregisters in Deutschland,
  • Beratung im Hinblick auf die Umschreibung von Registern im Ausland,
  • Auslegung des Testaments und Klärung anderer Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Nachlassabwicklung,
  • Beratung im Hinblick auf die Bewertung des Nachlasses,
  • Erbteilung / Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft,
  • Erklärung der Erbschaftsteuer (siehe unten),
  • Beratung bei der Verwaltung des Nachlasses (Beschlussfassung der Erbengemeinschaft) und
  • Verwertung des Nachlasses (z.B. Verkauf).

Testamentsvollstreckung

Herr Frank ist außerdem als Testamentsvollstrecker tätig. Hierbei sind folgende Situationen zu unterscheiden: 

  • Testamentsvollstreckung zur Abwicklung des Nachlasses (Abwicklungsvollstrecker),
  • Testamentsvollstreckung zur Überwachung des Vollzugs von Auflagen (Auflagenvollstrecker)und Vermächtnissen (Vermächtnisvollstrecker),
  • Testamentsvollstreckung zur Verwaltung des Erbes von geschäftsunfähigen/minderjährigen Personen (Verwaltungsvollstrecker) und
  • Testamentsvollstreckung zur Sicherung der Rechte des Nacherben (Nacherbenvollstrecker).

Erklärung der Erbschaftsteuer und Schenkungssteuer

Im Erbfall berät Herr Frank bei der Erklärung der anfallenden Steuern. Seine Leistungen umfassen z.B.

  • die Erklärung der deutschen Erbschaftsteuer/Schenkungssteuer (insbesondere bei Bezügen zum Ausland), 
  • Beratung im Hinblick auf ausländische Steuern, die durch den Tod ausgelöst werden (z.B. US federal estate tax, kanadische Capital Gains Tax, spanische Erbschaftsteuer) und Fragen der Doppelbesteuerung,
  • Anrechnung ausländischer Steuer auf die deutsche Erbschaftsteuer oder Schenkungssteuer,
  • Beratung im Hinblick auf die einkommensteuerlichen Folgen von Todesfallleistungen (z.B. aus IRA),
  • Beratung zur (legalen) Minimierung der Erbschaftssteuer (z.B. durch taktische Ausschlagung, Wegzug, Restrukturierung eines trusts). 

Vorträge

Standorte

Berlin | Hauptkanzlei

WF Frank & Partner Rechtsanwälte
Leipziger Platz 9
D-10117 Berlin

Tel. +49 30 88712381
Fax +49 30 22185555
berlinDo not spam(at)Do not spamwf-inter.com

Publikationen

Pflichtangaben

Herr Jan-Hendrik Frank ist Partner der Kanzlei Frank & Partner Rechtsanwälte. 

Angaben zur Partnerschaft

Frank & Partner Rechtsanwälte

Leipziger Platz 9
10117 Berlin

Tel.:   +49 (0)30 88712381
Email: info(at)wf-frank.com
Web:  www.wf-frank.com

UmSt-IdNr.: DE288360405
Steuernummer: 34/290/00418  

Frank & Partner Rechtsanwälte ist eine Partnerschaftsgesellschaft im Sinne des PartG. Die Partnerschaft ist eingetragen im Partnerschaftsregister des AG Charlottenburg unter der Nummer PR 966 B. Partner sind Jan-Hendrik Frank, Veit Klinger, José Martinez Salinas und Steffen Leithold. 

Berufsrechtliche Angaben

Herr Rechtsanwalt Jan-Hendrik Frank gehört der Rechtsanwaltskammer Berlin an. Es gelten folgende Gebühren- und Berufsordnungen:

  • Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
  • Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA)
  • Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG),
  • Standesregelungen der Rechtsanwälte in der Europäischen Gemeinschaft (CCBE-Berufsregeln).

Sämtliche berufsrechtlichen Regelungen sind abrufbar auf der Internetseite der Bundesrechtsanwaltskammer unter www. brak.de (Angaben gemäß § 5 TDG)

Vermögensschadenhaftpflichtversicherung

Name und Anschrift der Berufshaftpflichtversicherung: Allianz Versicherungs-AG, 10900 Berlin.
Versicherungssumme pro Versicherungsfall: EUR 2 Million; Höchstleistung pro Versicherungsjahr: EUR 4 Million
Räumlicher Geltungsbereich der Berufshaftpflichtversicherung: Weltweit wie unten beschrieben: 
Auszug aus den Versicherungsbedingungen (AVB-RSW HV 60): 
„Teil 2, 2. Ausschlüsse
2.1. Haftpflichtansprüche mit Auslandsbezug
Der Versicherungsschutz bezieht sich nicht auf Haftpflichtansprüche aus Tätigkeiten
a) über in anderen Staaten eingerichtete oder unterhaltene Kanzleien oder Büros,
b) im Zusammenhang mit der Beratung und Beschäftigung mit außereuropäischem Recht,
c) des Rechtsanwalts vor außereuropäischen Gerichten.“

Auszug aus den HV 4360: 
„Abweichend von Teil 2 A Ziffer 2.1 b) und Teil 3 A Ziffer 4.1 b) der Allgemeinen und Besonderen Bedingungen sowie Risikobeschreibung zur Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (AVB-RSW HV 60) besteht Versicherungsschutz für Haftpflichtansprüche aus Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Beratung und Beschäftigung im außereuropäischen Recht, die aufgrund deutscher gesetzlicher Haftungsbestimmungen vor Gerichten der Bundesrepublik Deutschland geltend gemacht werden.“

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