WF Synold & Associates – Rechtsanwälte für deutsch-amerikanisches Erbrecht
Diese Seite soll Ihnen die Möglichkeit geben, sich einen ersten Eindruck von der Kanzlei, den Rechtsanwälten und unserem Beratungsangebot zu verschaffen:
Rechtsanwälte: US-Rechtsanwälte für deutsch-amerikanisches Erbrecht und Steuerrecht
Die amerikanischen Rechtsanwälte (attorney-at-law) der Kanzlei beraten zusammen mit den deutschen Fachanwälten für Erbrecht der Partner-Kanzlei, WF Frank & Partner, im deutsch-amerikanischen Erbrecht und vertreten sie in Gerichten Kaliforniens. Erfahren Sie mehr über die Rechtsanwälte hier.
Leistungen: Deutsch-amerikanisches Erbrecht und Erbrecht in Kalifornien
Gemeinsam mit unserer Partner-Kanzlei, WF Frank & Partner, in Deutschland beraten wir umfassend im deutsch-amerikanischen Erbrecht, insbesondere Probate-Nachlassabwicklung in Kalifornien, Durchsetzung von Direktansprüchen (z.B. IRA, 401k), Testamentsanfechtung, US-Nachlasssteuer (federal estate tax) oder Vermeidung der Doppelbesteuerung.
Publikationen: Nachgewiesene Expertise
Mit unserer Partner-Kanzlei in Deutschland, WF Frank & Partner, veröffentlichen regelmäßig zu Fragen des Erbrechts und der Besteuerung im Erbfall in Fachzeitschriften und im Internet für Mandanten und deren Berater. Erfahren Sie mehr über unsere Expertise und lesen Sie sich vorab ein (Publikationen).
Kontakt: Beratung in Kalifornien und Deutschland
Von San Diego aus beraten wir in ganz Kalifornien. Auf Anfrage beraten wir auch in unserer Niederlassung in Los Angeles. Über unsere Partner-Kanzleien in Deutschland bieten wir ferner auch Beratung in Berlin, München und Hamburg an.