Vergütung

Das anwaltliche Vergütungsrecht ist komplex und für Mandanten oft nur schwer nachzuvollziehen. Daher  sind wir bestrebt, die Erwartungen unserer Kunden zu erfüllen und Klarheit in Bezug auf unsere Abrechnungsverfahren zu schaffen. Im Einklang mit diesen Zielen werden im Folgenden verschiedene Vergütungsmodelle beschrieben:

Erstberatung

Wir empfehlen potenziellen Mandanten in der Regel eine Erstberatung. Diese gibt den Mandanten und uns die Möglichkeit, den Sachverhalt zu erfassen und mögliche Herangehensweisen zu besprechen. Für eine Erstberatung von bis zu einer Stunde berechnen wir eine Pauschale von $380,00. Die Erstberatung umfasst dabei auch eine erste Sichtung der wichtigsten Dokumente Es besteht keine weitere Verpflichtung außer der vorstehend beschriebenen Gebühr. 

Vergütungsvereinbarungen

Sobald wir uns mit Ihrer Angelegenheit durch ein erstes Beratungsgespräch vertraut gemacht haben, werden wir einen angemessenen Vergütungsvereinbarung mit ihnen besprechen.

Zeitvergütung

Wenn nichts anderes vereinbart wird, rechnen wir nach Zeit ab. Das Stundenhonorar richtet sich nach der Komplexität der Angelegenheit und der Qualifikation des in der Sache tätigen Anwalts. 

Pauschalen 

Wenn wir den Umfang der Dienstleistungen, die erforderlich sind, um Ihre Angelegenheit mit einer gewissen Sicherheit abzuschließen, einschätzen können, vereinbaren wir auf Wunsch auch eine Pauschale. Dies ist regelmäßig der Fall, wenn Klarheit darüber besteht, was an Dienstleistungen erforderlich ist um das gewünschte Ziel zu erreichen.  

Erfolgsvergütungen

Gerne sprechen wir mit Ihnen auch über Erfolgshonorar. Eine solche Vereinbarung ist jedoch von einem Sachverhalt und einer Rechtslage abhängig, die sich für eine solche Vereinbarung eignet.