Durch Rev. Proc. 2014-61 wurde der Freibetrag für unbeschränkt steuerpflichtige Nachlässe auf 5,43 Mio. US Dollar für das Jahr 2015 erhöht. Dies ist eine Erhöhung um 90.000 US-Dollar gegenüber dem Vorjahr.
Der jährliche Freibetrag für Schenkungen steigt um 1.000 auf 14.000 US-Dollar
Unverhändert bleibt der Freibetrag für beschränkt steuerpflichtige Nachlässe von 60.000 US-Dollar.