WF Synold & Associates      1902 Wright Place, Cornerstone C.C., Carlsbad, CA 92008    sandiegoDo not spam(at)Do not spamwf-inter.com +1 760 4795774
  • De
  • En
WF Logo
  • Startseite
  • Neuigkeiten
  • Rechtsanwälte
  • Leistungen
  • Publikationen
  • Vergütung
  • Kontakt
Empfehlen
Drucken

Zwischenverfügung

Gemäß § 18 GBO hat das Grundbuchamt entweder den Antrag unter Angabe der Gründe zurückzuweisen oder dem Antragsteller eine angemessene Frist zur Hebung des Hindernisses zu bestimmen, wenn einer beantragten Eintragung ein Hindernis entgegensteht. Ersteres erfolgt durch "Zwischenverfügung". 

News zum Thema

  • BFH: Schenkungsteuer bei Ausschüttung Seitens einer Vermögensmasse während deren Bestehen
  • BFH: Vermögen einer unselbständigen Stiftung liechtensteinischen Rechts als Nachlassvermögen des Stifters
  • BFH: Vermögen eines anglo-amerikanischen Trusts als Nachlassvermögen des Errichters
  • KG: Nachweis der Erbfolge in Kommanditanteil durch Erbschein auch bei Dauertestamentsvollstreckung

Neuigkeiten

28.02.2017 Änderung des Systems der Erbschaftsteuer in Spanien und den spanischen Bundesländern in 2017?

24.06.2016 Europäisches Güterrecht verabschiedet

01.01.2016 Erbschaftsteuer und Schenkungssteuer der Kanaren: 99% Abschlag in 2016

Alle Neuigkeiten
© WF Synold & Associates 2025
ImpressumKontaktDatenschutz

Zustimmung zum Laden externer Inhalte / Cookies

Google Maps aktivieren, damit Google Karten geladen werden können.

» zur Datenschutzseite