Beim Treffen der Ministerpräsidenten der Bundesländer und der Zentralregierung am 17. Januar 2017, wurde vereinbart, 2 Ausschüsse einzuberufen, die das aktuelle Finanzierungsmodell der Länder und Kommunen prüfen sollen. Dabei soll auch die Erbschafts- und Schenkungssteuer überprüft und eine Regelung zur Angleichung der Besteuerung in den einzelnen Ländern formuliert werden. Derzeit erheben einige Bundesländer in der Steuerklasse I und II fast gar keine Erbschaftsteuer, während andere kaum Vergünstigungen gewähren. Die Stellungnahme soll innerhalb von sechs Monaten vorgelegt werden.
Änderung des Systems der Erbschaftsteuer in Spanien und den spanischen Bundesländern in 2017?
Sie haben Fragen zur Beauftragung der Kanzlei?
Wir helfen Ihnen gerne. Um die Kontaktaufnahme so einfach und effizient wie möglich zu gestalten, bitten wir Sie nachfolgendes Kontaktformular zu verwenden und uns Ihr Anliegen zu schildern. Nach Absendung Ihrer Anfrage teilen wir Ihnen schnellst möglich (in der Regel binnen eines Arbeitstages) mit, ob wir Ihnen helfen können und unterbreiten Ihnen ggf. Terminvorschläge. Selbstverständlich ist Ihre Anfrage nicht mit Verpflichtungen für Sie oder uns verbunden. Wegen der Kosten einer etwaige Erstberatung oder weitergehende Beratung finden Sie unter Vergütung Informationen. Selbstverständlich können Sie aber auch direkt an die Autoren des Beitrags wenden.