WF Synold & Associates      1902 Wright Place, Cornerstone C.C., Carlsbad, CA 92008    sandiegoDo not spam(at)Do not spamwf-inter.com +1 760 4795774
  • De
  • En
WF Logo
  • Startseite
  • Neuigkeiten
  • Rechtsanwälte
  • Leistungen
  • Publikationen
  • Vergütung
  • Kontakt
Empfehlen
Drucken

Zwischenberechtigter

Zwischenberechtigter einer ausländischen Vermögensmasse i.S. des § 7 Abs. 1 Nr. 9 Satz 2 Halbsatz 2 ErbStG (intransparenter Trust) ist, wer unabhängig von einem konkreten Ausschüttungsbeschluss über dingliche Rechte oder schuldrechtliche Ansprüche in Bezug auf Vermögen oder Erträge der Vermögensmasse verfügt. Nicht Zwischenberechtigter ist, wer über keine Rechte an oder Ansprüche gegenüber der Vermögensmasse verfügt (BFH, Urteil vom 25. Juni 2021, II R 31/19). 

Publikationen zum Thema

  • Besteuerung der Einkünfte eines US-amerikanischen Trusts
  • Besteuerung des Übergangs von US-Vermögen auf den Ehegatten
  • Besteuerung von Common-law Trusts in Deutschland
  • Der US-amerikanische Trust und deutsche Erbschaftssteuer bzw. Schenkungssteuer
  • Taxation of U.S.-Trusts under the German Inheritance and Gift Tax Act
  • U.S.-Trusts in German-American Estate Planning

News zum Thema

  • BFH zur Schenkungssteuer bei Ausschüttung an Zwischenberechtigten einer Stiftung oder eines Trusts
  • BFH: Besteuerung der Ausschüttung eines US-amerikanischen Trusts an Zwischenberechtigten
  • BFH: Schenkungsteuer bei Ausschüttung Seitens einer Vermögensmasse während deren Bestehen
  • FG München: Besteuerung der Ausschüttungen eines US-amerikanischen Trusts als Schenkung verstößt nicht gegen Kapitalverkehrsfreiheit
  • LfSt Bayern: Schenkungssteuer bei Ausschüttung aus einem Ermessens-Trust

Neuigkeiten

28.02.2017 Änderung des Systems der Erbschaftsteuer in Spanien und den spanischen Bundesländern in 2017?

24.06.2016 Europäisches Güterrecht verabschiedet

01.01.2016 Erbschaftsteuer und Schenkungssteuer der Kanaren: 99% Abschlag in 2016

Alle Neuigkeiten
© WF Synold & Associates 2025
ImpressumKontaktDatenschutz

Zustimmung zum Laden externer Inhalte / Cookies

Google Maps aktivieren, damit Google Karten geladen werden können.

» zur Datenschutzseite