Zwei-Zeugen-Testament

In vielen Staaten der Welt, insbesondere den USA und den Common-Law-Staaten, ist das Zwei-Zeugen-Testament die geläufigste Form des Testaments. Bei einem Zwei-Zeugen-Testament bezeugen mindestens zwei Personen die Echtheit des Testaments. In den meisten Rechtsgebieten ist es erforderlich, dass die Zeugen zeitgleich anwesend sein müssen und die Errichtung des Testaments durch den Erblasser (oder eine durch diese beauftragte Person) bezeugen. Ausgeschlossen sind oftmals Personen, welche durch das Testament begünstigt werden.

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