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Zurückweisung

Bei einer Zurückweisung eines Forderungsrechts aus einem Vertrag zu Gunsten Dritter (z.B. aus einer Lebensversicherung) gemäß § 333 BGB gilt das Recht als nicht erworben. 

Publikationen zum Thema

  • Ausschlagung der Erbschaft zur Vermeidung der deutschen Erbschaftsteuer
  • Disclaiming an Inheritance in order to avoid German Inheritance Tax
  • Haftung für Nachlassverbindlichkeiten nach dem Recht von England und Wales
  • Haftung für Nachlassverbindlichkeiten und Ausschlagung bei US-Erbschaft
  • US-amerikanisches Wertpapierdepot eines in Deutschland ansässigen Deutschen im Erbfall

News zum Thema

  • FG Münster: Deed of Variation löst deutsche Schenkungssteuer aus
  • LfSt Bayern: Rückzahlung des Vermögens bei Auflösung eines Trusts an Trust-Errichter unterliegt der Schenkungssteuer
  • OLG Koblenz: Anwendbares Erbrecht beim Tod eines Franzosen
  • OLG Nürnberg: Beschwerdegericht darf nicht die sachliche Begründetheit der erhobenen Einwände gegen ein ENZ prüfen
  • OLG Stuttgart: Erteilung eines Europäischen Nachlasszeugnis bei Einwänden
  • OLG Stuttgart: Unwirksamkeit Erbvertrag bei Scheidung im Ausland
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28.02.2017 Änderung des Systems der Erbschaftsteuer in Spanien und den spanischen Bundesländern in 2017?

24.06.2016 Europäisches Güterrecht verabschiedet

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