Zentrales Testamentsregister
Das Zentrale Testamentsregister für Deutschland hat am 1. Januar 2012 den Betrieb aufgenommen. Es enthält die Verwahrangaben zu sämtlichen erbfolgerelevanten Urkunden, die vom Notar errichtet werden oder in gerichtliche Verwahrung gelangen. Es wird bei der Bundesnotarkammer geführt. Weitere Informationen:
https://www.testamentsregister.de/zentrales-testamentsregister/
Publikationen zum Thema
- Amtliche Verwahrung eines Testaments
- Deutsche Erben und Immobilien in Spanien - FAQ
- Erbschaft Kanaren (Gran Canaria, Teneriffa, La Gomera, Lanzarote, Fuerteventura)
- Testament in Spanien - deutsches oder spanisches Testament?
- Testament in Spanien - Form der Errichtung bei Anwendbarkeit spanischen Rechts
- Testamentseröffnung und Verwahrung des Testaments in Spanien
- Todesfall in Spanien - erste Schritte