Verteilung des Nachlasses (distribution)

In den common-law-Staaten erfolgt die Nachlassabwicklung (administration) durch einen Nachlassabwickler (personal representative) unter Aufsicht des Nachlassgerichts (probate court). Dabei wird zwischen der Nachlassabwicklung (estate administration) und der Verteilung des Nachlasses (distribution) unterschieden. Die Regeln der Verteilung entscheiden, wer Begünstigter (beneficiary) des Nachlasses ist und was er erhält.