Vergütung des Testamentsvollstreckers
Hat der Erblasser im Testament nicht ausdrücklich anderes bestimmt, erhält der Testamentsvollstrecker eine "angemessene Vergütung, vgl. § 2221 BGB. Weiterführende Informationen finden Sie in dem Beitrag Die Vergütung des Testamentsvollstreckers.
Publikationen zum Thema
News zum Thema
- Empfehlungen des Deutschen Notarvereins für die Vergütung des Testamentsvollstreckers 2025
- OLG Köln: Der Testamentsvollstrecker kann nur dann zu Lasten des Nachlasses Hilfspersonen beauftragen, wenn er dies nicht selbst erledigen kann
- OLG München: Verwirkung der Vergütung des Testamentsvollstreckers bei unrechtmäßiger Mittelentnahme