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Vergütung des Testamentsvollstreckers

Hat der Erblasser im Testament nicht ausdrücklich anderes bestimmt, erhält der Testamentsvollstrecker eine "angemessene Vergütung, vgl. § 2221 BGB. Weiterführende Informationen finden Sie in dem Beitrag Die Vergütung des Testamentsvollstreckers.

Publikationen zum Thema

  • Der Testamentsvollstrecker - Einführung
  • Die Vergütung des Testamentsvollstreckers

News zum Thema

  • Empfehlungen des Deutschen Notarvereins für die Vergütung des Testamentsvollstreckers 2025
  • OLG Köln: Der Testamentsvollstrecker kann nur dann zu Lasten des Nachlasses Hilfspersonen beauftragen, wenn er dies nicht selbst erledigen kann
  • OLG München: Verwirkung der Vergütung des Testamentsvollstreckers bei unrechtmäßiger Mittelentnahme

Neuigkeiten

28.02.2017 Änderung des Systems der Erbschaftsteuer in Spanien und den spanischen Bundesländern in 2017?

24.06.2016 Europäisches Güterrecht verabschiedet

01.01.2016 Erbschaftsteuer und Schenkungssteuer der Kanaren: 99% Abschlag in 2016

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