Verfügung von Todes wegen im Sinne der EuErbVO
Eine „Verfügung von Todes wegen“ im Sinne der EuErbVO ist ein Testament, ein gemeinschaftliches Testament oder einen Erbvertrag, siehe Art. 3 Abs. 1 d) EuErbVO.
Eine „Verfügung von Todes wegen“ im Sinne der EuErbVO ist ein Testament, ein gemeinschaftliches Testament oder einen Erbvertrag, siehe Art. 3 Abs. 1 d) EuErbVO.