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Treuhandvermögen (Trust)

Im DBA-USA-Erb und teilweise auch in der deutsche Literatur und Rechtsprechung wird ein Trust bzw. das auf den Trust übertragene Vermögen auch als "Treuhandvermögen" bezeichnet. Zu weiterführenden Informationen zum Trust wird auf den Glossareintrag zum Begriff Trust verwiesen. 

Publikationen zum Thema

  • Anrechnung der britischen Erbschaftssteuer auf die deutsche Erbschaftssteuer
  • Der Trust als Mittel der Nachlassplanung in England & Wales
  • Deutsch-amerikanisches Doppelbesteuerungsabkommen Einkommensteuer
  • Erbschaftssteuer im UK (England & Wales, Schottland, Nordirland)
  • Nachlassplanung bei Vermögen in England
  • New York: Übertragung eines Co-op
  • Probate und Administration - das Verfahren zur Abwicklung eines Nachlasses in den USA

Neuigkeiten

28.02.2017 Änderung des Systems der Erbschaftsteuer in Spanien und den spanischen Bundesländern in 2017?

24.06.2016 Europäisches Güterrecht verabschiedet

01.01.2016 Erbschaftsteuer und Schenkungssteuer der Kanaren: 99% Abschlag in 2016

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