Transparenter Trust

Von einem "transparenten Trust" wird im deutschen Steuerrecht gesprochen, wenn das Vermögen und/oder die Einkünfte eines Trusts dem Errichter (settlor, grantor) oder dem Begünstigten zugerechnet werden und nicht einer Vermögensmasse. Ein transparenter Trust liegt insbesondere vor, wenn nach getroffenen Vereinbarungen und Regelungen dem Errichter/Ausstatter umfassende Herrschaftsbefugnisse über das Vermögen des Trusts vorbehalten sind, sodass der Treuhänder (trustee) gehindert ist, über das ihm übertragene Vermögen dem Errichter/Ausstatter gegenüber tatsächlich und frei zu verfügen  (BFH, Urteil vom 25. Juni 2021, II R 13/19). Bei einem intransparenten Trust werden hingegen das Vermögen bzw. die Einkünfte des Trusts der Vermögensmasse zugeordnet.