Transparenter Trust
Von einem "transparenten Trust" wird im deutschen Steuerrecht gesprochen, wenn das Vermögen und/oder die Einkünfte eines Trusts dem Errichter (settlor, grantor) oder dem Begünstigten zugerechnet werden und nicht einer Vermögensmasse. Ein transparenter Trust liegt insbesondere vor, wenn nach getroffenen Vereinbarungen und Regelungen dem Errichter/Ausstatter umfassende Herrschaftsbefugnisse über das Vermögen des Trusts vorbehalten sind, sodass der Treuhänder (trustee) gehindert ist, über das ihm übertragene Vermögen dem Errichter/Ausstatter gegenüber tatsächlich und frei zu verfügen (BFH, Urteil vom 25. Juni 2021, II R 13/19). Bei einem intransparenten Trust werden hingegen das Vermögen bzw. die Einkünfte des Trusts der Vermögensmasse zugeordnet.
Verwandte Publikationen
- Besteuerung von Common-law Trusts in Deutschland
- Der US-amerikanische Trust und deutsche Erbschaftssteuer bzw. Schenkungssteuer
- Erbschaftsteuererklärung: Verfahren
- German Inheritance Tax
- German Inheritance Tax - FAQ
- German Inheritance Tax: Duty to report an Inheritance from Abroad
- Impuesto Alemán de Sucesiones
- Inheritance and Estate Tax in German-British Estate Matters - FAQ
- Taxation of Trusts under the German Inheritance and Gift Tax Act
- Taxation of U.S.-Trusts under the German Inheritance and Gift Tax Act
- Unilateral Relief in German-British Estate Matters