Testamentsvollstrecker
Der Erblasser kann durch letztwillige Verfügung einen oder mehrere Testamentsvollstrecker ernennen. Hat der Erblasser nichts Besonderes bestimmt, ist der Testamentsvollstrecker dazu verpflichtet, die letztwilligen Verfügungen zur Ausführung zu bringen (§ 2203 BGB) und die Auseinandersetzung des Nachlasses zu betreiben (§ 2204 BGB). In diesem Fall wird er auch als Abwicklungsvollstrecker bezeichnet. Der Erblasser kann anordnen, dass der Testamentsvollstrecker auch nach der Abwicklung der Erbschaft den Nachlass für einen längeren Zeitraum verwalten soll (Dauertestamentsvollstreckung), § 2209 BGB. Der Erblasser kann einem Testamentsvollstrecker gemäß § 2209 BGB auch nur die Verwaltung des Nachlasses übertragen, ohne ihm andere Aufgaben als die Verwaltung zuzuweisen (Verwaltungsvollstreckung). Die Aufgabe kann auch die Überwachung der Erfüllung der Pflichten einer im Testament begünstigten Person sein (beaufsichtigende Testamentsvollstreckung). Auf Antrag ist ihm ein Testamentsvollstreckerzeugnis zu erteilen. Eine Einführung finden Sie in dem Beitrag Der Testamentsvollstrecker - Einführung.
Verwandte Publikationen
- Abwicklung und Besteuerung eines US-Kontos beim Tod eines Deutschen mit Wohnsitz in Deutschland
- Administration of a nonresident Decedent’s German Assets
- Administration of a U.S. Domiciled Decedent’s German Assets by a U.S. Personal Representative
- Anerkennung eines australischen Testaments in Deutschland
- Anerkennung eines deutschen Testaments in England & Wales
- Anerkennung eines englischen Testaments in Deutschland
- Anerkennung eines kanadischen Testaments in Deutschland
- Anerkennung eines neuseeländischen Testaments in Deutschland
- Anerkennung eines US-amerikanischen Testaments in Deutschland
- Anordnung der Testamentsvollstreckung und Ernennung des Testamentsvollstreckers
- Anrechnung ausländischer Erbschaftssteuer auf die deutsche Erbschaftssteuer nach § 21 ErbStG
- Australisches Erbrecht - New South Wales
- Beantragung eines deutschen Erbscheins über ein deutsches Generalkonsulat in den USA
- Beantragung eines Erbscheins beim deutschen Generalkonsulat in Vancouver (British-Columbia)
- Beantragung eines Erbscheins in der deutschen Botschaft in London
- Beantragung eines Erbscheins in einer deutschen Auslandsvertretung
- Berücksichtigung von Wertverlusten nach dem Todestag bei der Erbschaftsteuer bei fehlender Zugriffsmöglichkeit der Begünstigten
- Beschwerde gegen die Erteilung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses
- Besteuerung des Übergangs von US-Vermögen auf den Ehegatten
- Certificado Sucesorio alemán (Erbschein)
- Certificate of Inheritance in Germany - FAQ
- Collection of a German Bank account of a Deceased domiciled abroad
- Community of Co-Heirs in Germany
- Das Konto und Depot im Erbfall
- Das probate-Nachlassverfahren in Singapur
- Declaración del Impuesto sobre Sucesiones en Alemania: Procedimiento
- Der lebzeitige Trust im Erbrecht von Florida
- Der lebzeitige Trust im Erbrecht von Kalifornien
- Der lebzeitige Trust im Erbrecht von New York
- Der Testamentsvollstrecker - Einführung
- Der US-amerikanische Trust - Anerkennung, Nachlassverfahren und Pflichtteil in Deutschland
- Deutsch-britisches Erbrecht - Einführung
- Die Ausschlagung einer Erbschaft nach dem Recht von England und Wales
- Die Besteuerung von Gewinnen aus dem Verkauf von geerbten Immobilien im Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland (UK)
- Die Besteuerung von Gewinnen aus dem Verkauf von geerbten Wertpapieren im Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland (UK)
- Die gesetzliche Erbfolge nach US-amerikanischem Erbrecht
- Die Verfügungsbefugnis des Testamentsvollstreckers
- Die Vergütung des Testamentsvollstreckers
- Einziehung eines Erbscheins
- England und Wales: Gesetzliche Erbfolge
- Erbengemeinschaft nach deutschem Recht und Vermögen in Spanien
- Erbrecht Balearen (Mallorca, Ibiza, Formentera, Menorca) - Einführung
- Erbrecht USA - Einführung
- Erbrecht: Verjährungsfristen und andere wichtige Fristen im Erbrecht
- Erbschaft in England - FAQ
- Erbschaftsteuererklärung: Verfahren
- Erbschein: Antrag, Verfahren und Entscheidung
- Erbteilung und Erbteilungsklage
- Erforderlichkeit eines Erbscheins
- Erforderlichkeit eines Testamentsvollstreckerzeugnisses
- Ernennung des Testamentsvollstreckers durch das Nachlassgericht auf Ersuchen des Erblassers
- Erwerbsanzeige nach § 30 Erbschafts- und Schenkungsteuergesetz im Erbfall
- Estate Planning for U.S. persons with Property in Germany: German Situs Will or Global Will?
- Europäisches Nachlasszeugnis - Zuständigkeit, Antrag, Wirkungen, Gültigkeitsdauer
- Executor of the Estate under German Law
- Forced Heirship under German Law
- Gemeinschaftliches Testament: Errichtung, Form, Widerruf, Bindungswirkung und Wirkung der Scheidung
- German Certificate of Inheritance
- German Inheritance and Probate Law - FAQ
- German Inheritance Tax
- German Inheritance Tax - FAQ
- German inheritance tax return: preparation, filing, and tax assessment
- German Inheritance Tax: Duty to report an Inheritance from Abroad
- German-American Probate and Inheritance Law - FAQ
- Gesetzliche Erbfolge im US-Bundesstaat New York
- Gesetzliche Erbfolge nach dem Recht von Florida
- Gesetzliche Erbfolge nach dem Recht von Illinois
- Haftung der Banken für die Abführung der Erbschaftsteuer bei Bezügen zum Ausland
- Impuesto Alemán de Sucesiones
- Information des Erbschaftsteuerfinanzamtes im Erbfall
- Inheritance and Estate Tax in German-American Estate Matters - FAQ
- Inheritance and Estate Tax in German-British Estate Matters - FAQ
- Internationale Zuständigkeit bei deutsch-spanischem Erbfall
- Internationale Zuständigkeit in Erbsachen nach der EuErbVO
- Mandates in German Civil Law and their use in international Estate Planning
- Minderjähriges Kind als Erbe - Vermögenssorge, Vormundschaft und Testamentsvollstreckung
- Neuseeländisches Erbrecht - Einführung
- Pflichtteil: Pflichtteilsberechtigte und Pflichtteilsquote
- Probate and Administration - das Nachlassverfahren in British Columbia (Kanada)
- Probate and Administration - das Verfahren zur Abwicklung eines Nachlasses im US-Bundesstaat New York
- Probate and Administration - das Verfahren zur Abwicklung eines Nachlasses in Neuseeland
- Probate and Administration - das Verfahren zur Abwicklung eines Nachlasses in Ontario
- Probate und Administration - das Verfahren zur Abwicklung eines Nachlasses in Florida
- Probate und Administration - das Verfahren zur Abwicklung eines Nachlasses in den USA
- Probate und Administration – das Verfahren zur Abwicklung eines Nachlasses in Kalifornien
- Recognition of a British Will in Germany
- Recognition of a Will executed under the laws of California in Germany
- Recognition of an American Will in Germany
- Spanisches Erbrecht - Einführung
- Steuerpflichten der Erben
- Testament auf den Balearen (Mallorca, Ibiza, Menorca, Formentera) - Erbstatut, Form, Wirksamkeit und Anfechtung
- Testamentarische Erbfolge im Erbrecht der USA - Testierfähigkeit, zulässige Verfügungen, Form, Widerruf
- Testamentarische Erbfolge nach dem Recht von British Columbia
- Testamentsanfechtung wegen Irrtum, Drohung und Übergehen eines Pflichtteilsberechtigten
- Testamentsvollstrecker: Annahme des Amtes
- Testamentsvollstrecker: Aufgaben und Pflichten
- Testamentsvollstreckerzeugnis - Antrag, Verfahren und Erteilung
- Testamentsvollstreckung nach deutschem Recht bei Vermögen in Spanien
- Testamentsvollstreckung: Steuerliche Pflichten des Testamentsvollstreckers
- Trusts und Vermögen in Deutschland
- Trusts als Mittel der Nachlassplanung in Australien
- Trusts als Mittel der Nachlassplanung in Neuseeland
- US-amerikanisches Wertpapierdepot eines in Deutschland ansässigen Deutschen im Erbfall
- Usufruct in German Civil and Tax Law – Introduction
- Verwaltung der Erbengemeinschaft
- Wills for nonresidents with Property in Germany - German Will or Global Will
- Wills in Germany
Verwandte News
- Auskunftsanspruch der Erben gegenüber Bank bei Testamentsvollstreckung
- Auslegung eines nach englischem Recht verfassten Testaments bei Geltung deutschen Erbrechts
- Australien: Foreign Investors Act und Erbschaft
- BayOblG: Nachlassspaltung bei in Florida/USA belegenem Grundstück, Pflichten des Testamentsvollstreckers
- BFH: Testamentsvollstrecker ist zur Abgabe der Erbschaftsteuererklärung verpflichtet
- BGH: Klausel der Bank, wonach das Erbrecht durch Erbschein nachzuweisen ist, ist unwirksam
- British Columbia: Wirksamkeit von Testamenten mit Mängeln bei der Form
- Empfehlungen des Deutschen Notarvereins für die Vergütung des Testamentsvollstreckers 2025
- Englischer Erbschein ("letters testamentary") genügt nicht für Berichtigung des deutschen Grundbuchs
- EU Justizminister: Annahme der EU-Erbrechtsverordnung
- EuGH zu Vindikationslegat betreffend Grundvermögen in einem Mitgliedsstaat, das nur das Damnationslegat kennt
- EuGH: Dauer und Legitimationswirkung eines unbefristet ausgestellten Europäischen Nachlasszeugnisses
- FG Mecklenburg-Vorpommern: Nachlassabwickler nach kanadischem Recht ist Rechtsnachfolger im Sinne von § 45 AO
- Keine einstweilige Anordnung gegen Testamentsvollstrecker durch Nachlassgericht
- KG zu rechtlichen Wirkungen eines US-amerikanischen Trusts in Deutschland
- KG: Nachlassabwickler nach kanadischem Recht ist auch denn Testamentsvollstreckerzeugnis zu erteilen, wenn er alleiniger Begünstigter ist
- KG: Nachweis der Erbfolge in Kommanditanteil durch Erbschein auch bei Dauertestamentsvollstreckung
- LfSt Bayern: Keine Haftung einer Bank bei Zahlung an inländischen Nachlassverwalter oder Nachlasspfleger
- LG München I: Übergang von Kommanditanteilen bei testamentarischer Anordnung eines Trusts
- OLG Bremen zur Rückverweisung aus dem Erbrecht von England und Wales bei Grundvermögen in Deutschland
- OLG Bremen: Eintragung im Handelsregister und ausländischer Erbnachweis
- OLG Düsseldorf zur Erteilung eines Erbscheins bei Anwendbarkeit des englischen Erbrechts
- OLG Hamm: Anerkennung eines kanadischen Urteils betreffend die Wirksamkeit eines Negativtestaments
- OLG Köln zum Inhalt eines Testamentsvollstreckerzeugnisses bei Anwendung südafrikanischen Rechts
- OLG Köln: Der Testamentsvollstrecker kann nur dann zu Lasten des Nachlasses Hilfspersonen beauftragen, wenn er dies nicht selbst erledigen kann
- OLG München zur Rechtswahl bei Errichtung eines Testaments in der Form des Rechts von New York
- OLG München: Testamentsvollstreckerzeugnis bei Entlassungsantrag
- OLG München: Verwirkung der Vergütung des Testamentsvollstreckers bei unrechtmäßiger Mittelentnahme
- Prinz William erbt Millionen von Prinzessin Diana
- Südaustralien: Kodifizierung des Erbrechts und Neuregelungen
- Testamentsvollstreckung: Ende der Testamentsvollstreckung bei Nichtausübung der Befugnis zur Bestimmung durch Nachlassgericht
- Testamentsvollstreckung: Wann ist eine Verfügung eines Testamentsvollstreckers unentgeltlich?
- UK: Änderungen bei der Beantragung des englischen Testamentsvollstreckerzeugnisses
- USA: Freibeträge bei der US-Bundes-Nachlasssteuer, US-Bundes-Schenkungssteuer und der GST in 2022