Testamentsbestätigung (proof of Will)
Im Recht von England und Wales ist Voraussetzung dafür, dass ein Testament volle Rechtwirkungen entfaltet, dass das Nachlassgericht das Testament bestätigt (Testamentsbestätigung). Die Testamentsbestätigung bezeugt, dass das vorgelegte Testament echt ist, formwirksam errichtet, nicht widerrufen, von einem testierfähigen Erblasser als sein letzter Wille errichtet und somit insoweit ein wirksames Testament ist. Wenn einem testamentarisch bestimmten Nachlassabwickler (executor) ein Nachlassabwicklerzeugnis (grant of probate) erteilt wird, beinhaltet dies eine Testamentsbestätigung. Ebenso ist eine Testamentsbestätigung in einem Grant of administration with the Will annexed zu sehen.