Testamentsbestätigung (probate)

In vielen common-law Staaten (z.B. England, Südafrika, Kanada, USA) wird im Erbfall die Wirksamkeit des Testaments durch das Nachlassgericht geprüft. Kommt das Nachlassgericht zur Einschätzung, dass das Testament wirksam ist, ergeht ein Beschluss („decree“, „decision“ oder "order") über die Wirksamkeit. Dieser wird auch als "Probate" bezeichnet. Die Testamentsbestätigung (probate) bezeugt also, dass das vorgelegte Testament echt ist, formwirksam errichtet, nicht widerrufen, von einem testierfähigen Erblasser als sein letzter Wille errichtet und somit insoweit ein wirksames Testament ist. Mit „Probate“ wird allerdings auch das Nachlassverfahren und die Verwaltung bzw. Abwicklung des Nachlasses (administration) bis zur Verteilung durch den Nachlassabwickler (personal representative) bezeichnet.