Testamentarische Erbfolge

Wenn durch  Verfügung von Todes wegen bestimmt wurde, wer Erbe wird, wird von testamentarischer Erbfolger oder gewillkürte Erbfolge gesprochen. Darüber hinaus wird auch oft dann von testamentarischer Erfolge gesprochen, wenn durch Verfügung von Todes wegen eine letztwillige Verfügung, die keine Erbeinesetzung ist (z.B. ein Vermächtnis) getroffen wurde. 

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