Stiftung

Eine Stiftung ist eine gesonderte Vermögensmasse, die einem bestimmten Zweck, insbesondere gemeinnützigen Zwecken, auf Dauer gewidmet ist. Eine Stiftung hat keine Mitglieder wie ein Verein oder Anteilseigner. Man unterscheidet

  • Rechtsfähige Stiftungen i.S.v. § 80 BGB
  • Unselbstständige Stiftungen
  • Stiftungen des öffentlichen Rechts
  • Gemeinnützige Stiftungen
  • Familienstiftungen
  • Ausländische Stiftungen (z.B. Liechtensteinische Stiftung)
  • Inländische Stiftungen

Stiftungen sind oft auf ewig angelegt. Es gibt aber auch Stiftungen mit begrenzter Lebensdauer, die ihr Vermögen nach und nach aufbrauchen (Verbrauchsstiftungen). ine Stiftung hat in der Regel eine Satzung. Darin ist geregelt:

  • Der Kreis der Begünstigten (Destinatäre)
  • Stiftungszweck
  • Organe

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