Quellensteuer (Withholding Tax)

Nach IRC § 1441 muss ein Quellensteueragent (withholding agent) bei Zahlungen aus US-Quellen (U.S. sources) an einen steuerlich nicht-ansässigen Ausländer (nonresident alien) eine Quellensteuer (withholding tax) in Höhe von 30% einbehalten und unmittelbar an die US-Steuerbehörde IRS abführen. Der Zahlungsempfänger erhält eine Bescheinigung über die Abführung (form 1042-S). Kann die USA nach einem Doppelbesteuerung die Einkünfte nicht (z.B. Zinsen nach Art. 11 DBA-USA-ESt) oder nicht in voller Höhe besteuern (z.B. Dividenden nach 10 DBA-USA-ESt), erfolgt kein bzw. ein niedrigerer Einbehalt, wenn sich der Steuerpflichtige mittels des Formulars W-8BEN auf die Vergünstigungen beruft. Weiterführende Informationen erhalten Sie auf der Seite der IRS