Pflichtteil

Im deutschen Recht ist der Pflichtteil ein Recht bestimmter Angehöriger, welche durch letztwillige Verfügung (Testament oder Erbvertrag) von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen sind, auf Zahlung eines Geldbetrags von den Erben. Er besteht in der Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils, § 2303 BGB. Ergänzend verweisen wir auf den einführenden Beitrag Pflichtteil: Höhe des Pflichtteils, Anrechnung von Zuwendungen, Auskunft und Stufenklage

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