Ortsform
Die Form, die nach dem Recht des Staates, in dem das Rechtsgeschäft (z.B. Testament) vorgenommen wird, für die Wirksamkeit der Form nach verlangt wird.
Publikationen zum Thema
- Anerkennung eines deutschen Testaments der Form nach im US-Bundesstaat New York
- Anerkennung eines kanadischen Testaments in Deutschland
- Anerkennung eines US-amerikanischen Testaments in Deutschland
- Anwendbares Recht im deutsch-US-amerikanischen Erbfall
- Kanadisches Erbrecht - Einführung
- Testamentarische Erbfolge nach dem Recht des US-Bundesstaates New York