Nachlassspaltung

Nachlassspaltung bedeutet, dass das auf die Rechtsnachfolge von Todes wegen anzuwendende Recht nicht einheitlich ist. Es werden unterschieden

Die Nachlassspaltung hat - im Grundsatz -  zur Folge, dass die Erbfolge für jeden Nachlassteil nach dem maßgebenden Erbstatut gesondert zu beurteilen ist (vgl. zu Vorstehendem BGHZ 124, 270 = NJW 1994, 582; BGHZ 146, 310 = FamRZ 2001, 622; KG OLGZ 1992, 279/280f.; KG, Beschluss vom 3. 6. 2003 - 1 W 86 und 87/02). Allerdings gibt es hiervon einige Ausnahmen.