Nachlassabwicklung (administration)
In den common-law Staaten erfolgt die Nachlassabwicklung (administration) durch einen Nachlassabwickler (personal representative). Zur Nachlassabwicklung gehört die Sicherung des Nachlasses, Erstellen eines Nahlassverzeichnisses (estate inventory), Tilgung der berechtigten Gläubigerforderungen, Erklärung und Zahlung der Steuern sowie die Verteilung (distribution).
Publikationen zum Thema
- Australisches Erbrecht - New South Wales
- Deutsch-US-amerikanische Nachlassplanung für Deutsche mit Vermögen in den USA
- Erbrecht Florida - Einführung
- Erbrecht in Kalifornien: Die gesetzliche Erbfolge
- Erbrecht New York - Einführung
- Erbschaftssteuer und Kapitalgewinnsteuer im deutsch-australischen Erbfall
- Joint Tenancy im Recht der USA
- Probate and Administration - das Verfahren zur Abwicklung eines Nachlasses im US-Bundesstaat New York
- Probate und Administration - das Verfahren zur Abwicklung eines Nachlasses in England und Wales
- Probate und Administration - das Verfahren zur Abwicklung eines Nachlasses in Florida
- Probate und Administration – das Verfahren zur Abwicklung eines Nachlasses in Kalifornien
- Testament für Deutsche in Südafrika
- Testament für Deutsche mit Vermögen in Kanada