Nachlassabwickler (Executor)
Nach dem Recht der common-law Staaten geht der Nachlass mit dem Tod des Erblassers in der Regel auf eine Person über, der den Nachlass abwickelt, die Schulden tilgt, Vermächtnisse erfüllt und den Rest-Nachlass an die Begünstigten des Rest-Nachlasses verteilt. Diese Person wird als Nachlassabwickler (personal representative) bezeichnet. Wurde diese Person durch ein Testament bestimmt, wird sie als executor bezeichnet. Auf Antrag erhält er vom Nachlassgericht ein Zeugnis über seine Bestellung; dieses wird als „Probate“, „Grant of Probate“ oder „Letters Testamentary“ bezeichnet.
Publikationen zum Thema
- Anrechnung ausländischer Erbschaftssteuer auf die deutsche Erbschaftssteuer nach § 21 ErbStG
- British Columbia - Durchsetzung von Forderungen gegen den Vorsorgebevollmächtigten im Erbfall
- Das probate-Nachlassverfahren in Singapur
- Erbschaftssteuer Südafrika
- Probate and Administration - das Nachlassverfahren Südafrika
- Probate and Administration - das Verfahren zur Abwicklung eines Nachlasses in Neuseeland
- Probate und Administration - das Verfahren zur Abwicklung eines Nachlasses in England und Wales
- Probate und Administration - das Verfahren zur Abwicklung eines Nachlasses in NSW (Australien)
- Probate und Administration – das Verfahren zur Abwicklung eines Nachlasses in Kalifornien
- Rechtswahl und Fiktion der Rechtswahl nach der Europäischen Erbrechtsverordnung
- Südafrikanisches Erbrecht - Einführung
- Testament für Deutsche in Südafrika
- Testamentarische Erbfolge im Erbrecht der USA - Testierfähigkeit, zulässige Verfügungen, Form, Widerruf
- Testamentarische Erbfolge im US-Bundesstaat Massachusetts
- Testamentarische Erbfolge nach dem Erbrecht von New South Wales (Australien)
- Testamentarische Erbfolge nach dem Recht des US-Bundesstaates Kalifornien
- Testamentarische Erbfolge nach dem Recht des US-Bundesstaates New York
- Testamentarische Erbfolge nach dem Recht von Florida - Errichtung, zulässiger Inhalt, Willensmängel, Form und Widerruf
- Testamentarische Erbfolge nach dem Recht von Texas
- Testamentarische Erbfolge nach südafrikanischem Recht