Nachlass (estate)
Im Recht der Common-law-Staaten wird als Nachlass (estate) dasjenige Vermögen eines Verstorbenen bezeichnet, das nach den Bestimmungen eines Testaments oder den Regeln der gesetzlichen Erbfolge im Rahmen eines förmlichen Nachlassverfahrens (probate and administration) übergeht. Zur besseren Unterscheidung vom steuerbaren Nachlass (taxable estate), der auch non-probate-transfers beinhalten kann, wird wird auch von probate estate gesprochen. Nicht zum Nachlass in diesem Sinne gehört Vermögen, das "außerhalb des Nachlasses" übergeht, z.B. über einen US-amerikanischen Trust, ein POD account, ein TOD account, Joint Tenancy, Tenancy by the Entirey for married couples, eine Todesfallbegünstigung aus einem IRA (Individual Retirement Arrangement), 401(k) oder anderem US-amerikanischen Altersvorsorgeplan oder bei Immobilien: Schenkung auf den Tod (enhanced life estate deed).
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