Mehrrechtsstaat
Ein Mehrrechtsstaat ist ein Staat, in dem für verschiedene Teilgebiete (territorial Rechtsspaltung) oder Personengruppen (personelle Rechtsspaltung) unterschiedliches Recht gilt. Im Erbfall ist dann zu bestimmen, welches Teilrecht anzuwenden ist. Im Anwendungsbereich der EuErbVO erfolgt dies nach den Regeln des Art. 36 EuErbVO. Staaten mit territorialer Rechtsspaltung im Bereich des Erbrechts sind z.B. Spanien, das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland, die Vereinigten Staaten von Amerika (USA), Kanada und Australien.
Publikationen zum Thema
- Anerkennung eines deutschen Testamentes in den USA
- Anerkennung eines deutschen Testamentes in Kanada
- Besteuerung der Einkünfte eines US-amerikanischen Trusts
- Deutsch-US-amerikanische Nachlassplanung für Deutsche mit Vermögen in den USA
- Die gesetzliche Erbfolge nach US-amerikanischem Erbrecht
- Erbrecht USA - Einführung
- Nachlassabwicklung in Spanien
- Pflichtteil in den USA
- Probate und Administration - das Verfahren zur Abwicklung eines Nachlasses in den USA
- Rechtswahl und Fiktion der Rechtswahl nach der Europäischen Erbrechtsverordnung
- Sicherung des Nachlasses durch einen Nachlasspfleger im US-amerikanischen Erbrecht
- Testament für Deutsche mit Vermögen in Kanada
- Testamentarische Erbfolge im Erbrecht der USA - Testierfähigkeit, zulässige Verfügungen, Form, Widerruf