Mehrrechtsstaat

Ein Mehrrechtsstaat ist ein Staat, in dem für verschiedene Teilgebiete (territorial Rechtsspaltung) oder Personengruppen (personelle Rechtsspaltung) unterschiedliches Recht gilt. Im Erbfall ist dann zu bestimmen, welches Teilrecht anzuwenden ist. Im Anwendungsbereich der EuErbVO erfolgt dies nach den Regeln des Art. 36 EuErbVO. Staaten mit territorialer Rechtsspaltung im Bereich des Erbrechts sind z.B. Spanien, das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland, die Vereinigten Staaten von Amerika (USA), Kanada und Australien.