Legalisation
Die Legalisation ist die Bestätigung der Echtheit einer ausländischen öffentlichen Urkunde durch den Konsularbeamten des Staates, in dem die Urkunde verwendet werden soll.
Beispiel: Soll durch eine kanadische Sterbeurkunde in Deutschland der Nachweis des Todes geführt werden, kann das Nachlassgericht verlangen, dass das deutsche Generalkonsulat die Echtheit bestätigt (in der Praxis verlangen dies deutsche Gerichte aber regelmäßig nicht).
Wenn beide betroffenen Staaten Mitgliedsstaaten des Haager Apostilleabkommens sind, ist eine Legalisation nicht erforderlich. Ferner sind CIEC Urkunden von allen Förmlichkeiten befreit.
Publikationen zum Thema
- Anerkennung ausländischer Urkunden durch spanische Behörden im deutsch-spanischen Erbfall
- German Certificate of Inheritance
- Nachlassabwicklung auf den Balearen (Mallorca, Ibiza, Menorca, Formentera)
- Nachlassabwicklung auf den Kanaren (Teneriffa, Fuerteventura, Gran Canaria, Lanzarote)
- Nachlassabwicklung in Andalusien (Marbella, Estepona, Malaga)
- Nachlassabwicklung in Spanien
- Nachlassabwicklung in Valencia