Langfristig-UK-Ansässiger (long-term UK resident)

Ein langfristig-UK-Ansässiger (long-term UK resident), kurz LTR, im Sinne des englischen Nachlasssteuergesetzes (UK Inheritance Tax Act) ist eine Person, die mindestens 10 der letzten 20 Steuerjahre im UK ansässig war.

Eine Person gilt automatisch nicht mehr als LTR, wenn sie in zehn aufeinander folgenden Steuerjahren nicht im UK ansässig war, wodurch der 20-jährige Rückblickszeitraum zurückgesetzt wird. Die Zehnjahresfrist nach dem Verlassen des UK wird verkürzt, wenn die Person weniger als 20 Jahre ansässig war. Jemand, der seit 13 Jahren oder weniger ansässig ist, bleibt nach dem Verlassen des UK für drei volle Steuerjahre ein LTR. Diese Frist verlängert sich um ein Jahr für jedes weitere Jahr des Aufenthalts im UK. Kehrt eine Person dann in das UK zurück, kann sie wieder als LTR gelten, wenn sie den Test für 10 von 20 Jahren erfüllt.

Die LTR-Regelung gilt gleichermaßen für UK-Ansässige (residents) und nicht UK-Ansässige (non residents). Daher unterliegt eine im UK ansässige Person, die den LTR-Test nicht erfüllt, nur der IHT auf ihr im UK belegenes Vermögen.

Ob eine Person in einem Steuerjahr als ansässig gilt, wird nach dem Ansässigkeitstest (Statutory Residence Test), bestimmt. 

Eine natürliche Person wird ausnahmsweise nicht als LPR behandelt, wenn sie am 30. Oktober 2024 nicht ihr Domizil (domicile) im UK hatte und in dem Zeitraum, der mit dem Steuerjahr 2025-26 beginnt und mit dem betreffenden Steuerjahr endet, für kein Steuerjahr im UK ansässig (resident) war, und entweder

  • in keinem der drei Steuerjahre, die dem betreffenden Steuerjahr unmittelbar vorausgehen, im UK ansässig war, oder
  • in weniger als 15 der 20 Steuerjahre, die dem betreffenden Steuerjahr unmittelbar vorausgehen, im UK ansässig war.