Als Kodizill (codicil) wird im Recht der meisten Common-law Staaten ein Zusatz zu einem Testament bezeichnet, das dessen Wirksamkeit nicht berührt. In der Regel ist seine Wirksamkeit von der Wirksamkeit des Testaments abhängig.
28.02.2017 Änderung des Systems der Erbschaftsteuer in Spanien und den spanischen Bundesländern in 2017?
24.06.2016 Europäisches Güterrecht verabschiedet
01.01.2016 Erbschaftsteuer und Schenkungssteuer der Kanaren: 99% Abschlag in 2016
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