Kapitallebensversicherung
Eine Kapitallebensversicherung ist eine Kombination auf Risikolebensversicherung und Rentenversicherung.
Die Kapitallebensversicherung ist ein Vertrag unter Lebenden, welcher mit dem Tod bestimmte Wirkungen entfaltet. Die Todesfallleistung fällt im Grundsatz nicht in den Nachlass, sondern steht den in dem Vertrag benannten Bezugsberechtigen (als Drittem neben Versicherung und Versicherungsnehmer) zu. Dieser erwirbt also "am Nachlass vorbei". Nur wenn kein Bezugsberechtigter benannt ist, fällt die Versicherungssumme in den Nachlass.
Beim Pflichtteil ist die Kapitallebensversicherung zu berücksichtigen. Bei der Berechnung des Pflichtteilsergänzungsanspruchs werden allerdings nicht die gezahlten Prämien oder die Auszahlungssumme angesetzt, sondern der Rückkaufwert.