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Internationales Privatrecht

Das internationale Privatrecht, auch Kollisionsrecht genannt, regelt, welches Recht auf einen Sachverhalt mit Auslandsbezug anzuwenden ist. Vorschriften des internationalen Privatrechts finden sich in völkerrechtlichen Verträgen (z.B. Haager Testamentsformübereinkommen), europäischen Recht (z.B. Europäische Erbrechtsverordnung, Europäische Ehegüterverordnung) und nationalen Recht (EGBGB). Je nach Regelungsgegenstand, werden verschiedene Statute unterschieden, z.B. das Ehegüterstatut, Gesellschaftsstatut, das Schenkungsstatut oder das Erbstatut. 

Publikationen zum Thema

  • Anwendbares Erbrecht nach der Europäischen Erbrechtsverordnung
  • Anwendbares Recht im deutsch-US-amerikanischen Erbfall
  • Haager Übereinkommen über das auf die Form letztwilliger Verfügungen anzuwendende Recht
  • Internationales Erbrecht - Deutschland

News zum Thema

  • BGH zur konkludenten Rechtswahl nach Art. 22 EuErbVO
  • Erteilung Erbschein nach italienischem Recht bei Widerspruch durch Pflichtteilsberechtigten
  • OLG Frankfurt zum gewöhnlichen Aufenthalt und Erbteilserhöhung nach § 1371 BGB bei Anwendbarkeit chinesischen Güterrechts

Neuigkeiten

28.02.2017 Änderung des Systems der Erbschaftsteuer in Spanien und den spanischen Bundesländern in 2017?

24.06.2016 Europäisches Güterrecht verabschiedet

01.01.2016 Erbschaftsteuer und Schenkungssteuer der Kanaren: 99% Abschlag in 2016

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