Heimstätte (homestead)
Nach den Regeln des UPC, die in vielen US-Bundesstaaten umgesetzt wurden, erhält der überlebende Ehegatte die Heimstätte (homestead) vorab, also zusätzlich zum gesetzlichen Erbteil. Nach den Regeln einiger Bundesstaaten kann das Recht durch Testament entzogen werden. Nach dem Recht anderer Bundesstaaten (z.B.) Florida ist es im Grundsatz nicht entziehbar. Was zur "Heimstätte" gehört ist unterschiedlich geregelt. In manchen US-Bundesstaaten ist das Familienheim oder ein Nutzungsrecht hieran Heimstätten-Vermögen. In anderen ist es nur der Hausrat (bis zu einem bestimmten Wert) und/oder ein Geldbetrag. Zum Teil geht der Hausrat auch als ausgenommenes Vermögen (exempt property) über.
Publikationen zum Thema
- Anwendbares Erbrecht nach der Europäischen Erbrechtsverordnung
- Die gesetzliche Erbfolge nach US-amerikanischem Erbrecht
- Erbrecht Florida - Einführung
- Erbrecht in Kalifornien: Die gesetzliche Erbfolge
- Gesetzliche Erbfolge im US-Bundesstaat New York
- Gesetzliche Erbfolge nach dem Recht des US-Bundesstaates Arizona
- Gesetzliche Erbfolge nach dem Recht von Florida
- Gesetzliche Erbfolge nach dem Recht von Texas
- Kauf und Verkauf einer Immobilie in Florida
- Pflichtteil in den USA
- Pflichtteil und gesetzliche Rechte des überlebenden Ehegatten in Florida
- Testamentarische Erbfolge nach dem Recht des US-Bundesstaates New York