Handelsregister
Das Handelsregister ist ein öffentliches Register, in dem alle Kaufleute unter ihrer Firma (§ 17 HGB) mit einer Handelsregisternummer verzeichnet sind. Das Handelsregister wird von den Gerichten elektronisch geführt (§ 8 Abs. 1 HGB). Das Handelsgesetzbuch bestimmt, welche Eintragungen in das Handelsregister zu machen sind. In Deutschland sind die Amtsgerichte zuständig.
Das Handelsregister ist in die Abteilungen A und B gegliedert. In Abteilung A wird eingetragen:
- ein Einzelkaufmann/frau
- eine Kommanditgesellschaft (KG);
- eine Offene Handelsgesellschaft (OHG);
- kaufmännische Eigenbetriebe, geführt von juristischen Personen.
In Abteilung B werden eingetragen:
- eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH),
- eine Kommanditgesellschaften auf Aktien,
- eine Aktiengesellschaft (AG);
- ein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (VVaG);
- eine Zweigniederlassung einer ausländischen Gesellschaft.
Die Eintragungen in das Handelsregister sind entweder deklaratorisch (z.B. Erteilung einer Prokura) oder konstitutiv sein (z.B. für die Entstehung einer Aktiengesellschaft, § 36 AktG).
Seit dem Jahre 2008 besteht ein gemeinsames Registerportal der Länder, in welchem online Daten aus dem Handelsregister einzusehen sind. Daneben besteht auch die Möglichkeit, Eintragungen zum Handelsregister über das Unternehmensregister einzusehen.
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