Gewöhnlicher Aufenthalt
Der Begriff gewöhnlicher Aufenthalt wird im Zivilrecht u.a. im FamFG und der EuErbVO verwendet. Der Begriff wird im Zivilrecht (anders: Steuerrecht) übereinstimmend verstanden, so dass auf die Ausführungen unter gewöhnlicher Aufenthalt im Sinne der EuErbVO verwiesen werden kann.
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