Gesetzlicher Erbteil
Der gesetzliche Erbteil ist der Anteil am Nachlass, den eine Person nach den Regeln der gesetzlichen Erbfolge erhält. Nicht zu verwechseln ist der gesetzliche Erbteil mit dem Pflichtteil.
Der gesetzliche Erbteil ist der Anteil am Nachlass, den eine Person nach den Regeln der gesetzlichen Erbfolge erhält. Nicht zu verwechseln ist der gesetzliche Erbteil mit dem Pflichtteil.