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Gesetzlicher Erbe

Als gesetzlicher Erbe wird eine Person bezeichnet, die nach den  Regeln der gesetzlichen Erbfolge zur Erbschaft berufen ist. Sie ist nicht mit dem Pflichtteilsberechtigten zu verwechseln. 

Publikationen zum Thema

  • Ausschlagung der Erbschaft - Frist, Form, Rechtsfolgen
  • Ausschlagung der Erbschaft zur Vermeidung der deutschen Erbschaftsteuer
  • Deutsch-US-amerikanische Nachlassplanung für Deutsche mit Vermögen in den USA
  • Die gesetzliche Erbfolge
  • Disclaiming an Inheritance in order to avoid German Inheritance Tax
  • Disclaiming an inheritance under German law
  • Erbrecht in Kalifornien: Die gesetzliche Erbfolge
  • Erbrecht Ontario - Einführung
  • Erbschaftsannahme und Ausschlagung im spanischen Recht
  • Erbschein: Antrag und Verfahren
  • Mental Incapacity and Will Contests in Germany
  • Minderjähriges Kind als Erbe - Vermögenssorge, Vormundschaft und Testamentsvollstreckung
  • Probate and Administration - das Nachlassverfahren in British Columbia (Kanada)

News zum Thema

  • BGH zu Pflichtteilsberechtigung eines Abkömmlings trotz Pflichtteilsverzicht des näheren Abkömmlings
  • KG: Ist die Erhöhung des Ehegattenerbteils im Europäischen Nachlasszeugnis auszuweisen?

Neuigkeiten

28.02.2017 Änderung des Systems der Erbschaftsteuer in Spanien und den spanischen Bundesländern in 2017?

24.06.2016 Europäisches Güterrecht verabschiedet

01.01.2016 Erbschaftsteuer und Schenkungssteuer der Kanaren: 99% Abschlag in 2016

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