Gesetzliche Erbfolge

Die Regeln der gesetzlichen Erbfolge bestimmen, wer Erbe wird, wenn der Verstorbene (Erblasser) nicht wirksam letztwillig (durch Testament oder Erbvertrag) verfügt hat oder nur zum Teil (wirksam) letztwillig verfügt hat. Zur gesetzlichen Erbfolge nach deutschem Recht finden Sie weitere Informationen in dem Beitrag Die gesetzliche Erbfolge

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