Fachanwalt für Erbrecht
Ein Fachanwalt für Erbrecht ist ein Rechtsanwalt, dem die Rechtsanwaltskammer auf Antrag die Berechtigung zum Führen der Bezeichnung Fachanwalt für Erbrecht verliehen hat.
Für die Verleihung einer Fachanwaltsbezeichnung hat der Antragsteller besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen nachzuweisen.
Fachanwalt für Erbrecht: Besondere Kenntnisse im Erbrecht
Nach § 14 f der Fachanwaltsordnung (FAO) sind besondere Kenntnisse im Erbrecht in folgenden Bereichen nachzuweisen:
- 1. materielles Erbrecht unter Einschluss erbrechtlicher Bezüge zum Schuld-, Familien-, Gesellschafts-, Stiftungs- und Sozialrecht,
- 2. Internationales Privatrecht im Erbrecht,
- 3. vorweggenommene Erbfolge, Vertrags- und Testamentsgestaltung,
- 4. Testamentsvollstreckung, Nachlassverwaltung, Nachlassinsolvenz und Nachlasspflegschaft,
- 5. steuerrechtliche Bezüge zum Erbrecht,
- 6. Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung.
Erfolgreiche Teilnahme am Fachanwaltskurs Erbrecht
Der Erwerb besonderer theoretischer Kenntnisse setzt in der Regel die erfolgreiche Teilnahme an einem Lehrgang zum Fachanwalt für Erbrecht voraus. Zum Nachweis der theoretischen Kenntnisse können auch außerhalb eines Lehrgangs erworbene besondere theoretische Kenntnisse anerkannt werden, wenn diese dem im Fachlehrgang zu vermittelnden Wissen entsprechen.
Nachweis praktischer Erfahrung im Erbrecht
Der Erwerb besonderer praktischer Erfahrungen setzt voraus, dass der Antragsteller innerhalb der letzten drei Jahre vor der Antragstellung im Fachgebiet Erbrecht als Rechtsanwalt 80 Fälle, davon mindestens 40 gerichtliche Verfahren, geführt hat.
Rechtsanwalt für Erbrecht, Spezialist im Erbrecht und "Erfolgreiche Teilnahme am Fachanwaltslehrgang Erbrecht"
Kein Fachanwalt für Erbrecht ist ein Rechtsanwalt, welcher sich nur als „Rechtsanwalt für Erbrecht“ bezeichnet. Er macht hiermit nur deutlich, dass er Beratung im Erbrecht anbietet. Dass er besondere Expertise hat, wird hierdurch wohl nicht zum Ausdruck gebracht.
Ein Rechtsanwalt, der die „erfolgreiche Teilnahme am Fachanwaltslehrgang Erbrecht“ bewirbt, ist in der Regel gerade kein Fachanwalt, da ihm wohl die notwendige Praxiserfahrung fehlt.
Ein "Spezialist für Erbrecht" berühmt sich mit der Bezeichnung ein Fachanwalt für Erbrecht zu sein, auch wenn dies möglicherweise nicht der Fall ist. Wegen der bestehenden Verwechslungsgefahr wurden Anwälten, welche sich berühmten Spezialist für Erbrecht zu sein ohne gleichzeitig Fachanwalt zu sein, die Verwendung der Bezeichnung verboten.