Europäische Erbrechtsverordnung

Die VERORDNUNG (EU) Nr. 650/2012 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 4. Juli 2012 über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen und die Annahme und Vollstreckung öffentlicher Urkunden (Europäische Erbrechtsverordnung) wurde am  27.07.2012 in dem offiziellen Anzeiger der Europäischen Union veröffentlicht und ist am 17. August 2012 in Kraft treten. Vollumfänglich anzuwenden ist sie allerdings erst am 17. August 2015. Mitgliedsstaaten der Europäischen Erbrechtsverordnung sind alle Mitglieder der EU außer Dänemark, Irland und das Vereinigte Königreich (Großbritannien und Nordirland). Die Europäische Erbrechtsverordnung enthält Regeln zur Ermittlung des anwendbaren Erbrechts (Erbstatut), Europäischen Nachlasszeugnis, Internationaler Zuständigkeit der Gerichte in Erbsachen und Anerkennung ausländischer Urkunden und Urteile. Der Text der Europäischen Erbrechtsverordnung kann auf der Seite EU-lex abgerufen werden. 

 

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