Erwerber

Erwerber ist derjenige, der einen Erwerb im Sinne von § 1 ErbStG hat. Neben  natürliche Personen können auch juristische Personen sein.  Auch ausländische Staaten  können Erwerber sein (siehe BFH vom 24.11.1976, BStBl II 1977, 213). 

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