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Errichtungsstatut

Das Errichtungsstatut ist das Recht, das auf die Rechtsnachfolge von Todes wegen anzuwenden wäre, wenn die Person, welche die Verfügung errichtet hat, zu diesem Zeitpunkt verstorben wäre (vgl. Art. 24 EuErbVO). 

Publikationen zum Thema

  • Internationales Erbrecht - Deutschland

News zum Thema

  • BGH: Ursprünglich unwirksame Rechtswahl kann nach EuErbVO rückwirkend wirksam werden
  • LG München I: Übergang von Kommanditanteilen bei testamentarischer Anordnung eines Trusts

Neuigkeiten

28.02.2017 Änderung des Systems der Erbschaftsteuer in Spanien und den spanischen Bundesländern in 2017?

24.06.2016 Europäisches Güterrecht verabschiedet

01.01.2016 Erbschaftsteuer und Schenkungssteuer der Kanaren: 99% Abschlag in 2016

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