Erbvertrag im Sinne der EuErbVO

Ein „Erbvertrag“ im Sinne der Europäischen Erbrechtsverordnung (EuErbVO) ist eine Vereinbarung, einschließlich einer Vereinbarung aufgrund gegenseitiger Testamente, die mit oder ohne Gegenleistung Rechte am künftigen Nachlass oder künftigen Nachlässen einer oder mehrerer an dieser Vereinbarung beteiligter Personen begründet, ändert oder entzieht, Art. 3 (1) b. EuErbVO.