Erbteilungsklage

Kommt es bei einer bestehenden Erbengemeinschaft nicht zu einer Einigung über die Erbteilung, kann jeder Miterbe die Erbteilung durch Erbteilungsklage erzwungen werden. Streitgegenstand einer Erbauseinandersetzungsklage ist das Begehren auf Zustimmung zu einem vom Kläger zu erstellenden Erbteilungsvertrag (auch: Erbauseinandersetzungsvertrag oder Teilungsplan genannt). Das rechtskräftige Urteil ersetzt sodann die erforderliche Zustimmungserklärung des Beklagten (§ 894 ZPO).