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Erbscheinverfahren

Das Erbscheinverfahren ist ein gerichtliches Verfahren bei dem der Antragsteller Erteilung eines Erbscheins begehrt. Es ist im FamFG, insbesondere den §§ 352 bis 353 FamFG geregelt. Örtlich zuständig ist das Gericht, in dessen Bezirk der Erblasser im Zeitpunkt seines Todes seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte (§ 343 FamFG). Es ist ein Antragsverfahren (§ 2353 BGB). Ergänzend verweisen wir auf den Beitrag Erbschein: Erforderlichkeit, Antrag, Rechtswirkungen, Widerspruch und Kosten

Publikationen zum Thema

  • Buch: Internationales Erbrecht Spanien
  • Erbschein: Antrag und Verfahren
  • Erbteilung und Erbteilungsklage
  • Erforderlichkeit eines Erbscheins
  • Europäisches Nachlasszeugnis - Zuständigkeit, Antrag, Wirkungen, Gültigkeitsdauer
  • Kanadisches Erbrecht - Einführung
  • Testamentsfälschung: Nachweis der Fälschung des Testaments durch Gutachten
  • Testamentsvollstreckerzeugnis - Erforderlichkeit, Antragstellung, Erteilung und Wirkungen
  • Testierunfähigkeit wegen Demenz - wann ist ein Testament bei Demenz unwirksam?

News zum Thema

  • BGH: Klausel der Bank, wonach das Erbrecht durch Erbschein nachzuweisen ist, ist unwirksam
  • OLG Nürnberg: Beschwerdegericht darf nicht die sachliche Begründetheit der erhobenen Einwände gegen ein ENZ prüfen

Neuigkeiten

28.02.2017 Änderung des Systems der Erbschaftsteuer in Spanien und den spanischen Bundesländern in 2017?

24.06.2016 Europäisches Güterrecht verabschiedet

01.01.2016 Erbschaftsteuer und Schenkungssteuer der Kanaren: 99% Abschlag in 2016

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