Eingetragene Gesellschaft bürgerlichen Rechts (eGbR)

Eine eingetragene Gesellschaft bürgerlichen Rechts (eGbR) ist eine Form einer GbR. Sie kennzeichnet, dass sie im Gesellschaftsregister eingetragen ist. Sie ist verpflichtet, den Namenszusatz „eingetragene Gesellschaft bürgerlichen Rechts“ oder „eGbR“ zu führen. Sie ist selbst Trägerin von Rechten und Pflichten. Beim Tod eines Gesellschafters wird die eGbR mit dem verbleibenden Gesellschaftern fortgesetzt. Allerdings kann wie bei jeder GbR im Gesellschaftervertrag etwas anderes durch eine Nachfolgeklausel vereinbart werden. Im Erbfall ist nicht das Grundbuch zu berichtigen, sondern das Gesellschafterregister. Hat eine noch nicht eingetragene GbR Außenwirkung, ist sie nun im Gesellschafterregister einzutragen.