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Ehegattenfreibetrag

Der allgemeine persönliche Freibetrag des Ehegatten (Ehegattenfreibetrag) beträgt im Fall der unbeschränkten Steuerpflicht EUR 500.000. Steuerfrei ist nach § 5 ErbStG außerdem der konkret berechnete Zugewinnausgleich. Ferner kann ein besonderer Vorsorgefreibetrag nach § 17 ErbStG ein besonderer Versorgungsfreibetrag zu gewähren sein. Der Übergang des Familienheims ist unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei.

Publikationen zum Thema

  • Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Nachlass-, Erbschaft- und Schenkungsteuern
  • Besteuerung des Übergangs von US-Vermögen auf den Ehegatten
  • Die Besteuerung deutsch-amerikanischer Erbfälle nach dem deutsch-amerikanischen Doppelbesteuerungsabkommen

News zum Thema

  • BFH: Kettenschenkung und Verpflichtung zur Weitergabe des Geschenks
  • Fiskal-Klippe und US Erbschaftssteuer

Neuigkeiten

28.02.2017 Änderung des Systems der Erbschaftsteuer in Spanien und den spanischen Bundesländern in 2017?

24.06.2016 Europäisches Güterrecht verabschiedet

01.01.2016 Erbschaftsteuer und Schenkungssteuer der Kanaren: 99% Abschlag in 2016

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