Deed of Variation
Nach englischem Recht können die testamentarischen oder gesetzlichen Erben (beneficiaries) durch eine sog. „deed of variation“ die Begünstigung unter bestimmten Voraussetzungen mit steuerlich positiven Wirkungen ändern.
Publikationen zum Thema
- Ausschlagung der Erbschaft zur Vermeidung der deutschen Erbschaftsteuer
- Deed of Variation und deutsche Erbschaftsteuer / Schenkungssteuer
- Die Ausschlagung einer Erbschaft nach dem Recht von England und Wales
- Die Deed of Variation nach dem Recht des Vereinigten Königreichs von Großbritannien und Nordirland
- Disclaiming an Inheritance in order to avoid German Inheritance Tax
- Erbschaftssteuer im UK (England & Wales, Schottland, Nordirland)