DBA-USA-Erb
Mit Gesetz vom 22. September 1982 hat der Bundestag unter Mitwirkung des Bundesrats dem Abkommen vom 3. Dezember 1980 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Nachlass-, Erbschaft- und Schenkungssteuern zugestimmt. Die Bekanntmachung über das Inkrafttreten wurde am 24. Juli 1986 im Bundesgesetzblatt (BGBl. 1982 II S. 846) veröffentlicht.
15. September 2000 hat der Bundestag unter Mitwirkung des Bundesrats dem Protokoll vom 14. Dezember 1998 zur Änderung des am 3. Dezember 1980 in Bonn unterzeichneten Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Nachlass-, Erbschaft- und Schenkungsteuern zugestimmt.
Der Wortlaut des Abkommens vom 3. Dezember 1980 in der durch das Protokoll vom 14. Dezember 1998 und den Notenwechsel vom 30. August 1999 geänderten Fassung wurde am 21. Dezember 2000 bekannt gemacht. Dieses wird oftmals als Deutsch-amerikanisches Doppelbesteuerungsabkommen auf dem Gebiet der Nachlass-, Erbschaft- und Schenkungssteuern bezeichnet. Abgekürzt wird es als DBA-USA-Erb oder DBA USA ErbSt. Eine HTML-Version der konsolidierten Fassung finden Sie auf unserer Seite.
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